[EU] ECHA – Neue Einstufung von Propylenglycol in Arbeit

Wer gedacht hat, der Drops rund um die E-Zigarette/Dampfe sei mit der Umsetzung der TPD2 in nationales Recht gelutscht, der wird enttäuscht sein, denn Behörden arbeiten mit allen Mitteln daran die E-Zigarette weiter einzudämmen.

Jetzt hat auf einmal die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Deutschland) einen Antrag bei der ECHA gestellt, in welchem PG (1,2-Propandiol) reguliert werden soll. Begründung: PG könne unter Umständen Atemwegsreizungen auslösen.

http://echa.europa.eu/de/harmonised-classification-and-labelling-consultation/-/substance-rev/12910/term

CLH Report
http://echa.europa.eu/documents/10162/a30553b3-5978-4e1e-a528-18858c46da3f

3 JUSTIFICATION THAT ACTION IS NEEDED AT COMMUNITY LEVEL
As stated in the scientific justification already, propane-1,2-diol is commonly used to produce artificial smoke with generators in theatres, discotheques, emergency trainings or is used as a liquid for vaporisation in electronic cigarettes. The need for a harmonised classification is given potentially by the wide exposure of the public and by occupational exposure (actors and other professionals in the entertainment sector). Furthermore, several notifiers used STOT SE 3 in the self-classification, whereas he majority of notifiers proposed no self-classification at all. Therefore the CLH report on propane-1,2-diol was prepared.

Die Begründung ist voll der Witz, da u.a. Internetplattform-Recherchen wie bei “Gute-Frage” ((Diskussion Gute Frage: http://www.gutefrage.net/frage/nebel-von-nebelmaschine—gesundsheitsschaedlich )) dazu herangenommen wurden anstatt ordentliche wissenschaftliche Arbeit durchzuführen siehe auch dieser Kommentar:

https://nicotinepolicy.net/miroslaw-dworniczak/5790-propylene-glycol-classified-as-toxic-there-s-no-scientific-proof-for-that

Auch dient als weitere Begründung EINE Studie ((Experimental exposure to propylene glycol mist in aviation emergency training: acute ocular andrespiratory effects Zusammenfassung https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1740047/ und ausführlich https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1740047/pdf/v058p00649.pdf)) mit 27 Personen, welche in einem Flugsimulator PG ausgesetzt wurden. Einige dieser “armen” Probanden hatten tatsächlich danach Mundtrockenheit und vier haben leicht Husten müssen.
Ansonsten werden noch einige Tierversuche aufgeführt in welchen Tiere stundenlang bedampft wurden ((Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116)) 🙁 .
Etwas wirklich schlimmes wurde aber nicht gefunden. Somit wird wieder einmal aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

Hier hat das Bundesumweltamt einen willkürlichen Grenzwert festgelegt:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/dokumente/48_kurzprotokoll_k1.pdf

Man muss wissen, dass PG einer der best untersuchten Stoffe ist. Seit über 40Jahren wird er auch in der Bühnentechnik genutzt siehe SAFEX.

Zitat aus Wikipedia zu Gesundheitsrisiken von Propylenglycol:

Es sind nach jahrzehntelanger Verwendung keine gravierenden Gesundheitsgefahren bekannt geworden.

Die akute und chronische bzw. subchronische Toxizität können als äußerst gering angesehen werden. Hinweise für carcinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Eigenschaften konnten nicht gefunden werden.

Der Stoff besitzt offensichtlich keine hautreizenden und lediglich sehr geringe augenreizende Eigenschaften.

Nach einer häufig angeführten Studie wurden bei der Inhalation von Nebeln aus 1,2-Propandiol vereinzelt Reizungen von Augen und Rachen beobachtet.

Ein vereinzeltes Auftreten allergischer Reaktionen gilt als gesichert. Der Auslösemechanismus wurde jedoch nicht geklärt. Dabei kommen als mögliche Auslöser die beiden Enantiomere oder mögliche Verunreinigungen (Propylenoxid, 1,3-Propandiol) in Frage.

Quelle ((PDF Wikipediaseite über Propylenglycol)) :
https://de.wikipedia.org/wiki/1,2-Propandiol

Vermutlich wird nun über diese Einstufung versucht auch für die E-Zigarette irgendetwas mit “Passiv-Dampf” anzudichten bzw. konstruieren.

Die Regulierungswut gegen die Dampfe/E-Zigarette nimmt wohl so schnell kein Ende.

Merke: nur wenn das Nikotin und PG/VG von der Pharmaindustrie kommt, dann ist es gut! ((Nicorette Spray Inhaltsstoffe http://www.nicorette.de/sites/default/files/de/download/Nicorette%20Spray%20Gebrauchsinformation.pdf))

Bis zum 21.04.2016 ist es möglich eine Stellungnahme bei der ECHA einzureichen.
https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/AnnexXVCLH.aspx?SubstanceName=propane-1,2-diol&EcNumber=200-338-0&CasNumber=57-55-6

Hintergrund

Im Liquid von E-Zigaretten ist Propylenglycol einer der Hauptbestandteile neben VG (Vegitable Glycerin). Das Liquid gibt es in verschiedenen Mischungsverhältnissen. Hier die gängigsten:

  • VPG 50:50 (VG 50%, PG 50%)
  • VPG 55:35:10 (VG 55%, PG 35%, H2O 10%)
  • VG 80:20 (VG 80%, H2O 20%)
  • PG 90:10 (PG 90%, H2O 10%)

Weitere Artikel zur Einstufung von PG

Ein Gedanke zu „[EU] ECHA – Neue Einstufung von Propylenglycol in Arbeit

  1. Hallo Christian,

    danke für Deine Zusammenstellung.
    Günther Schaidt hat kürzlich für safex dazu eine Stellungnahme veröffentlicht: http://www.safex.de/webyep-system/daten/userfiles/files/Theaternebel%20als%20Kollateralschaden%20L.pdf

    Tatsächlich hat sich baua schon 2015 einmal mit Liquid befasst und ein Produkt vom Markt genommen allerdings nicht wegen PG, sondern unzureichender Kennzeichnung vor den “Gefahren” bei möglichem Hautkontakt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert